Ich habe Zahnschmerzen, kann ich sofort vorbei kommen?
Selbstverständlich können Sie mit akuten Beschwerden auch sofort unsere Zahnarztpraxis aufsuchen. Allerdings müssen Sie dann Verständnis haben, ein bisschen mehr Wartezeit einzukalkulieren, da wir Patienten mit festem Termin vorrangig behandeln. Davon ausgenommen sind Unfälle wie ausgeschlagene Zähne bei Kindern oder ganz akute Notfälle.
Am besten rufen Sie auch bei akuten Schmerzen kurz an (04221-17389), spätestens bevor Sie sich auf dem Weg in unsere Zahnarztpraxis machen – dann können wir uns bereits organisatorisch darum kümmern, Ihre Wartezeit möglichst kurz zu halten!
Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt?
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihren Versicherten zweimal im Jahr (genauer gesagt: "einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von 4 Monaten"!) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der Mundhöhle.
Wir empfehlen Ihnen unabhängig von Versicherungen und Kosten je nach individueller Situation, Ihren Wünschen und Ihrem persönlichen Karies- oder Parodontitis-Risiko ein Kontroll-Intervall zwischen 2 und 12 Monaten – wie gesagt: je nach dem! Wir können an dieser Stelle keine pauschalen Empfehlungen zur Häufigkeit der professionellen Zahnreinigung oder der Kontrolle Ihrer Zähne geben. Vielleicht so viel: Bei völlig gesunden Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollten die "versteckten Ecken" mindestens zweimal jährlich kontrolliert und einmal jährlich professionell gereinigt werden.
Gibt es das Bonusheft noch? Was bringt es mir?
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) bezuschussen die gesetzlichen Krankenversicherungen etwas höher beim Nachweis einer regelmäßigen Kontrolle durch Zahnärzte, was im sogenannten Bonusheft nachzuweisen ist. Sie erhalten derzeit (Oktober 2009) beispielsweise für eine Einzelzahnkrone einen Festzuschuss von 120,03 Euro, bei 5 Jahren Nachweis im Bonusheft 144,04 Euro, nach zehn Jahren Bonusheft 156,04 Euro. Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, sämtliche Behandlungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Sie können sich also auch rückwirkend die Bestätigungen im Bonusheft holen. Bei Erwachsenen reicht ein Stempel im Bonusheft pro Jahr aus. Doch Achtung! Bei Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren muss das Bonusheft 2x jährlich abgestempelt werden.
Wie lange dauert eine professionelle Zahnreinigung? Was kostet sie und was bekomme ich dafür?
Für eine professionelle Zahnreinigung unserer langjährigen, motivierten und instruierten Patienten planen wir etwa eine Stunde ein. Gesetzlich Versicherte zahlen dafür ab Mai 2013 pauschal ?? Euro (bislang ?? Euro) zu, alternativ liquidieren wir wie auch bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), was auch einige Zusatzversicherungen verlangen.
Eine Sitzung zur professionellen Zahnreinigung umfasst in unserer Praxis nicht nur die gründliche Reinigung der Zähne (Beläge, Verfärbungen, Zahnstein, Konkremente, etc.) durch speziell qualifizierte Mitarbeiterinnen, sondern auch eine individuelle Empfehlung zur Verbesserung der häuslichen Mundhygiene mit dem Ziel, die regelmäßigen Prophylaxe-Sitzungen auf ein Mindestmaß bei optimaler Vorsorge reduzieren zu können.
Wie oft muss ich zur "Prophylaxe" (Professionelle Zahnreinigung, PZR)
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen, gegebenenfalls nach Abschluss der zahnärztlichen Therapien, einen Plan zur weiteren Gesunderhaltung Ihrer Zähne. Dabei spielen unzählige Faktoren wie Kariesrisiko, Mundhygiene, individuelle Zahnstellung, Ernährung, genetische Disposition, privates und berufliches Stressmanagement etc. eine Rolle. Die empfohlenen Intervalle liegen zwischen 2 und 12 Monaten!
Welche Zahnbürste ist die Beste?
Die vermeintlichen Innovationen im Bereich "Zahnbürste" nehmen marketingmäßig nicht mehr nachvollziehbare Ausmaße an – schräge Borsten, Kreuzborsten, außen lange Borsten, Mikro- und Nano-Borsten, farbige Borsten, Rotations-, Schwing-, Hub-, Seitwärts-, und sonstige Bewegungen in Normal-, Schall- oder Ultraschallgeschwindigkeit!!!??? Wir sprechen doch eigentlich von Zahnbürsten! Unsere Empfehlung: eine gute Zahnbürste in mittlerer Härte mit kurzem Kopf und abgerundeten Borsten erfüllt die Grundanforderungen an die häusliche Zahnpflege. Zusätzlich sind Zahnseide und je nach individueller Situation Zahnzwischenraumbürstchen und/oder Zahnhölzchen unverzichtbar!
Die bessere Alternative ist in unseren Augen eine elektrische Zahnbürste, sie schafft bauartbedingt deutlich mehr Putzbewegungen in der gleichen Zeit im Vergleich zur Handzahnbürste.
Unsere geschulten Prophylaxe-Helferinnen beraten Sie individuell und herstellerunabhängig!
Welche Füllungen werden in der Praxis gemacht?
Kleinere kariöse Läsionen ("Löcher") werden bei uns standardmäßig mit dentinadhäsiven Composite-Füllungen in Mehrschichttechnik versorgt – also hochwertigen keramikverstärkten zahnfarbenen Kunststofffüllungen, die fest im Zahn verklebt werden. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen diesen Mehraufwand gegenüber einfachen Amalgam-Füllungen selbst bezahlen. Amalgam verwenden wir übrigens seit vielen Jahren aus verschiedenen Gründen nicht mehr.
Können Sie mir eine Zahn-Zusatzversicherung empfehlen?
Nein, aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Versicherung empfehlen. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, sehr kritisch die Angebote zu hinterfragen. Gerade Banken und gesetzliche Krankenversicherungen nutzen das entgegengebrachte Vertrauen, um Zahnzusatzversicherungen der entsprechenden "Kooperationspartner" "an den Mann" zu bringen. Die Bandbreite der in den Policen versicherten Leistungen reicht von einer Aufstockung der "Kassen-Fest-Zuschusses" über einen prozentualen Zuschuss-Anteil an der Gesamtrechnung bis zu einer wirklichen Versicherung für rein private Behandlungen und sogenannte Wunschleistungen (professionelle Zahnreinigung, Bleaching, Stellungs-Korrekturen bei Erwachsenen etc.). Dementsprechend divergieren die zu leistenden monatlichen Beiträge sehr stark! Unsere Meinung: für sehr wenig Geld können Sie in aller Regel auch nur eine eingeschränkte Leistung erwarten!
Was muss ich mit dem Kostenvoranschlag machen?
Vor jeder Zahnersatz-Behandlung erhalten Sie nach umfassender Aufklärung einen schriftlichen Heil- und Kostenplan von uns. Der HKP der gesetzlichen Krankenversicherungen umfasst mehrere Seiten. Um Ihnen den Umgang mit diesem Papierstapel zu erleichtern, möchten wir Ihnen das Vorgehen an einem fiktiven Beispiel erläutern.
Als erstes unterschreiben Sie bitte das Blatt HKP Teil 2 an entsprechender Stelle. Den eigentlichen Heil- und Kostenplan reichen Sie bitte mit dem Blatt Heil- und Kostenplan Teil 2 und einer Kopie Ihres Bonusheftes bei Ihrer Krankenkasse ein. Die eventuell beiliegende Vereinbarung gemäß §55 muss nicht zur Krankenkasse, bringen Sie diese Vereinbarung einfach unterschrieben mit dem von der Krankenkasse genehmigten Heil- und Kostenplan wieder zu uns in die Praxis. Erst dann dürfen wir mit der Arbeit beginnen.
Die Seite Kostenvoranschlag Kasse dient ausschließlich Ihrer Information, wie sich der Rechnungsbetrag voraussichtlich zusammen setzen wird.
Auch privatversicherte Patienten sollten den privaten Heil- und Kostenplan, gerade bei umfangreicheren Arbeiten, vorab bei Ihrer Versicherung einreichen, um Leistungseinschränkungen und ähnlichen "Überraschungen" vorzubeugen.
Muss ich den Kostenvoranschlag auch bei meiner Zusatzversicherung einreichen?
Ja! Viele Zusatzversicherungen schränken Ihre Leistungen ein, wenn nicht vorab eine Kopie des Heil- und Kostenplanes vorgelegt wurde. Bitte schicken Sie zeitgleich eine Kopie des Heil- und Kostenplanes und des Blattes HKP Teil 2 an Ihre Zusatzversicherung.
Besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung?
Wir arbeiten bei Abrechnungs- und Finanzierungsfragen eng mit der HZA – der Hanseatischen Zahnärztlichen Abrechnungs- und Service-Gesellschaft mbH – zusammen. Die Abtretung Ihrer Rechnung an diese Gesellschaft ist für Sie mit keinen Kosten verbunden, Ihre persönlichen und medizinischen Daten sind dank Datenschutzgesetz und Schweigepflicht vor Fremden völlig sicher. Die Zusammenarbeit mit der HZA entlastet unsere Mitarbeiterinnen und Sie haben unter anderem die Möglichkeit, ihre Rechnung in bequemen Raten zu bezahlen.
Die Teilzahlung ist bei einer Dauer von bis zu 6 Monaten für Sie mit keinerlei Gebühren verbunden und zinsfrei, bei längeren Laufzeiten fallen bankübliche Zinsen an. Weitere Informationen finden Sie hier Finanzierung / Ratenzahlung beim Zahnarzt oder direkt bei der HZA Hamburg.
Was ist Endodontie?
Die Begriffe "Endodontie" bzw. "Endodontologie" stammen aus dem Griechischen: endo=innen und odontes=die Zähne. Endodontie bezeichnet also die Tätigkeit im Inneren der Zähne, Endodontologie die Lehre von der Tätigkeit im Inneren der Zähne. "Endo" steht im Zahnarzt-Slang demzufolge einfach für Wurzelbehandlung (bzw. "noch richtiger" Wurzelkanalbehandlung!).
Noch Fragen offen geblieben?
Bei weiteren Fragen steht Ihnen selbstverständlich auch Ihr Zahnarzt telefonisch oder in der Praxis zur Verfügung – Scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen!